Gewerbegebiet Bensheim-Lorsch: Der Streit um Stubenwald III erklärt

Gewerbegebiet Bensheim-Lorsch klingt nach einer nüchternen Verwaltungsvorlage, ist in Bensheim aber längst zum Reizwort geworden. Unter dem Namen „Stubenwald III“ planen die Stadt Bensheim und die Nachbarstadt Lorsch gemeinsam eine neue Gewerbefläche im Regionalen Grünzug, obwohl es dafür bis heute kein rechtskräftiges Baurecht gibt. Im Februar 2026 stimmte die Bensheimer Stadtverordnetenversammlung der gemeinsamen Entwicklung zu, Naturschützer und Teile der Opposition laufen seither dagegen Sturm.

Das Wichtigste in Kürze

  • Offizieller Projektname: „Interkommunales Gewerbegebiet“ zwischen Bensheim und Lorsch, in der Debatte als „Stubenwald III“ bekannt, gelegen im Regionalen Grünzug.
  • Flächengröße: rund 21 Hektar für das gemeinsame Projektgebiet (etwa 11 ha Bensheim, 10 ha Lorsch); im Regionalplan-Entwurf wird die Teilfläche GP 5 separat mit 14,4 Hektar geführt, beide Zahlen sind nicht einfach vergleichbar.
  • November 2025: Die Bensheimer Stadtverordnetenversammlung beschließt die Rolle als Entlastungskommune und die Erhöhung des Gewerbeflächenkontingents von 15 auf 20 Hektar (27 Ja-, 15 Nein-Stimmen).
  • 19. Februar 2026: Zustimmung zur gemeinsamen Entwicklung mit Lorsch, zu einer Verwaltungsvereinbarung und zu einem gemeinsamen Zielabweichungsverfahren.
  • NABU Bensheim/Zwingenberg und der NABU-Kreisverband Bergstraße warnen in ihren Stellungnahmen vor einem hohen Starkregenrisiko im betroffenen Bereich.
  • Der Regionalplan Südhessen 2025 ist bislang nur ein Entwurf, bis zu seinem Inkrafttreten gilt weiter der ältere Regionalplan Südhessen 2010.

Stubenwald III: Lage, Partner und die Flächenfrage

Offiziell firmiert das Vorhaben als Interkommunales Gewerbegebiet Bensheim-Lorsch, in der lokalen Debatte hat sich aber der Name „Stubenwald III“ durchgesetzt, eine Anspielung auf das bestehende Gewerbegebiet Stubenwald am Bensheimer Stadtrand. Die neue Fläche soll zwischen Bensheim und Lorsch entstehen, mitten im Regionalen Grünzug, der im noch geltenden Regionalplan Südhessen 2010 eigentlich von Bebauung freigehalten werden soll.

Ein rechtskräftiges Baurecht gibt es bislang nicht. Dafür braucht es erst ein Zielabweichungsverfahren, über das am Ende das Regierungspräsidium Darmstadt entscheidet.

Warum 21 Hektar und 14,4 Hektar beide auftauchen

Bei der Flächengröße kursieren zwei Zahlen, die auf den ersten Blick nicht zusammenpassen. Bensheim und Lorsch sprechen von einem gemeinsamen Projektgebiet von rund 21 Hektar (etwa 11 ha Bensheim, 10 ha Lorsch). Im Regionalplan-Entwurf dagegen wird unter der Bezeichnung GP 5 eine Teilfläche von 14,4 Hektar geführt.

Nach Recherchen des Lokalblogs Kleinstadtheld.de sind beide Angaben nicht deckungsgleich: Die 21 Hektar beschreiben offenbar das größere, interkommunal abgestimmte Planungsareal, die 14,4 Hektar nur den Teilbereich, den der Regionalplan-Entwurf konkret auswies. Eine amtliche Erklärung für das genaue Verhältnis beider Zahlen ließ sich nicht auffinden, das bleibt eine offene Frage für die Stadt Bensheim.

Der Weg durch die Gremien: Kontingent, Mehrheit, Zielabweichung

Der Regionalplan Südhessen 2025, der Bensheim als sogenannte Entlastungskommune einstuft, lag von Ende September bis Ende November 2025 öffentlich aus, Stellungnahmen waren bis Mitte Dezember 2025 möglich.

In diesem Zeitfenster stellte die Bensheimer Stadtverordnetenversammlung im November 2025 mehrere Weichen: Sie nahm die Rolle als Entlastungskommune an (27 Ja-, 15 Nein-Stimmen), bestätigte das Siedlungsflächenkontingent von 22 Hektar und beschloss, beim Gewerbe statt 15 nun 20 Hektar zu beantragen, ebenfalls mit 27 zu 15 Stimmen. Ein Änderungsantrag von CDU, SPD und FDP mit zusätzlich konkret benannten Flächen erhielt 26 Ja-, 15 Nein-Stimmen und eine Enthaltung.

Erst gut drei Monate später, am 19. Februar 2026, in der letzten Sitzung der auslaufenden Legislaturperiode, stimmte das Stadtparlament konkret über das Gewerbegebiet Bensheim-Lorsch ab: über die gemeinsame Entwicklung mit Lorsch, eine Verwaltungsvereinbarung und ein gemeinsames Zielabweichungsverfahren. Medien berichteten von einer klaren Mehrheit, ein offiziell dokumentiertes Abstimmungsergebnis zu dieser Sitzung ließ sich allerdings nicht auffinden, das Protokoll war online noch nicht veröffentlicht.

Ein Zielabweichungsverfahren erlaubt es, in begründeten Einzelfällen vom Regionalplan abzuweichen. Es ersetzt aber kein Bebauungsplanverfahren und schafft allein noch kein Baurecht.

KriteriumAngabe
NameInterkommunales Gewerbegebiet zwischen Bensheim und Lorsch, genannt „Stubenwald III“
LageZwischen Bensheim und Lorsch, im Regionalen Grünzug
Fläche (Projektgebiet)ca. 21 ha gemeinsam (ca. 11 ha Bensheim / 10 ha Lorsch)
Fläche GP 5 (Regionalplan-Entwurf)14,4 ha
Gewerbekontingent BensheimErhöhung von 15 auf 20 ha beantragt, Beschluss November 2025
STVV-Beschluss zur Kooperation mit Lorsch19. Februar 2026
Baurechtbislang nicht vorhanden, Zielabweichungsverfahren läuft
ProjektpartnerStadt Bensheim, Stadt Lorsch

Kritik von Naturschutz und Opposition

Noch während der Offenlage meldete sich der Naturschutz zu Wort. Die Ortsgruppe NABU Bensheim/Zwingenberg reichte am 28. November 2025, dem letzten Tag der Auslegungsfrist, eine Stellungnahme ein, die laut Wiedergabe des Lokalblogs Kleinstadtheld.de vor einem erheblichen Starkregenrisiko für den betroffenen Bereich warnt. Der NABU-Kreisverband Bergstraße schloss sich Mitte Dezember 2025 ausdrücklich an.

Der NABU engagiert sich in und um Bensheim sonst vor allem bei verletzten Wildtieren und lokalen Artenschutzprojekten, mit dieser Stellungnahme positioniert er sich nun auch bei einer großen Flächenfrage.

„Sehr hohes Risiko bei Starkregenereignissen mit hoher Tiefenausprägung“

So fasst der Lokalblog Kleinstadtheld.de die Kernaussage der NABU-Stellungnahme vom 28. November 2025 zusammen; der vollständige Originalwortlaut der Stellungnahme selbst lag der Redaktion nicht vor.

Der schärfste Kritiker kommt ebenfalls aus der lokalen Blogszene: Michael K. Kärchner, Betreiber von Kleinstadtheld.de, lehnt die Fläche in seinem Artikel vom August 2026 grundsätzlich ab. So fehle eine nachvollziehbare Bestandsbilanz zu Leerständen und untergenutzten Gewerbeflächen, die Aussage, Potenziale seien „nahezu ausgeschöpft“, sei nicht belegt.

Zwischen 2019 und 2024 habe es rund 330 Anfragen nach Gewerbeflächen mit einem Flächenwunsch von etwa 650 Hektar gegeben, wie aktuell diese Anfragen waren, sei nie systematisch ausgewertet worden. Das Büro Schweiger + Scholz hat Flächen bewertet und eine Priorisierung vorgeschlagen, einen Wirtschaftlichkeitsvergleich zwischen Standorten vermisst der Blog trotzdem.

Auch die Grünen in Bensheim stellten 2026 eine Anfrage zum Planungsstand. Zur Einordnung: Diese Kritikpunkte stammen von einem Blog, der dem Projekt ablehnend gegenübersteht, eine unabhängige Prüfung der Zahlen lag nicht vor.

Wie geht es weiter?

Bis das Gewerbegebiet Bensheim-Lorsch tatsächlich gebaut werden könnte, sind noch mehrere Schritte offen. Der Regionalplan Südhessen 2025 ist derzeit nur ein Entwurf, der erst um das Jahr 2028 endgültig beschlossen werden soll, bis dahin gilt weiter der ältere Regionalplan Südhessen 2010. Über das Zielabweichungsverfahren muss am Ende das Regierungspräsidium Darmstadt entscheiden, parallel dazu bräuchte die Fläche noch einen eigenen Bebauungsplan. Ob am Ende wirklich 20 Hektar Gewerbefläche entstehen oder die Debatte um Bestandsbilanz und Starkregenrisiko das Projekt noch verändert, ist offen.

Wer einordnen will, wie dieses Vorhaben in die größeren Entwicklungslinien der Stadt passt, findet einen guten Einstieg im Hintergrundartikel Bensheim 2030, der zeigt, wie Wohnungsbau, Klimaschutz und Mobilität derzeit zusammen mit dem Regionalplan Südhessen neu gedacht werden.

Quellen

Redaktioneller Hinweis: Mehrere Angaben in diesem Artikel, insbesondere die Kritikpunkte zur Bedarfsplanung und das genaue Verhältnis der Flächenangaben 21 Hektar und 14,4 Hektar, stützen sich hauptsächlich auf den Lokalblog Kleinstadtheld.de, der dem Projekt ausdrücklich ablehnend gegenübersteht. Ein offizielles Abstimmungsergebnis zur STVV-Sitzung vom 19. Februar 2026 lag bei Redaktionsschluss nicht vor. Vor einer Veröffentlichung sollten beide Punkte, wo möglich, direkt bei der Stadt Bensheim gegengecheckt werden.

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